Nachfolgend mein Redebeitrag hierzu:
Redebeitrag Ratssitzung 20.03.2024, Top 4.7 (öffentlich)
Aufstellung Bebauungsplan und Veränderungssperre für den derzeit gültigen Bebauungsplan RI9, Stadtgebiet Berliner Straße 53, Eisenbahn, Kleingärtnerverein Moorhütte, Moorhüttenweg, Stadtgebietsgrenze/Antrag der Fraktionen der CDU und BiBS.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
bereits in der Ratssitzung am Dienstag, 05.07.2022, habe ich zu folgendem Thema nachgefragt: „Große Sorge in Braunschweig-kommt das Bordell an der Berliner Straße doch noch?“
Worum geht es:
1200 Quadratmeter sollten im Gewerbegebiet Petzvalstraße Ecke Berliner Straße zu einem Bordell werden, 20 Zimmer sollten an Prostituierte vermietet werden. Die Stadtverwaltung hatte zunächst wenig Bedenken. Wohl aber viele Anwohner, benachbarte Unternehmen und Einrichtungen.“
Denn-Schulwege führen am geplanten Bordell vorbei, Haltestellen des ÖPNV sind in unmittelbarer Nähe, ein Wertverlust der umliegenden Bebauung geht mit diesem Etablissement einher. All dies ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel.
Wir müssen die Sorgen der betroffenen Anwohner ernst nehmen. Wer das nicht tut, verspielt das Vertrauen der Menschen!
Bereits bei der Beschlussfassung über die städtische Stellungnahme zur Sperrbezirksverordnung in der Ratssitzung am 11. Mai 2021, hatte die CDU-Ratsfraktion ihre Forderung aus der vorangegangenen Diskussion erneuert: „Wir müssen zweigleisig fahren, um das Bordell rechtssicher verhindern zu können. Die Sperrbezirksverordnung ist eine Seite, der Abgleich mit der Position der Anwohner in Bezug auf den vorliegenden Bauantrag ist die andere Seite der Medaille.“
Klare Erwartung der CDU-Fraktion, aber auch anderer Ratsfraktionen wie der BIBS.
Nutzen wir die bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten der Stadt – losgelöst von der Sperrbezirksverordnung – Verhindern wir das Bordell an der Berliner Straße !
Für die CDU-Fraktion ist die Sperrbezirksverordnung schon immer nur eine Ergänzung im Verfahren – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Denn mit einer Sperrbezirksverordnung hat die Polizeidirektion Braunschweig juristisches Neuland betreten. Und deshalb war immer klar, dass ein Scheitern vor Gericht einkalkuliert werden musste
Nun, rund drei Jahre später, stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Die Fraktionen der CDU und der BiBS sowie das FDP-Mitglied im zuständigen Stadtbezirksrat 112 sind nunmehr empört über die aktuelle Entwicklung.
Das Scheitern dieser vorab seitens der SPD hochgelobten Speergebietsverordnung war vorprogrammiert. Wir fordern erneut, eine bordellartige Bebauung an der Berliner Straße durch einen neuen Bebauungsplan zu unterbinden. Anlässlich des aktuellen Urteils des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, welches die Sperrbezirksregelung für Prostitution in Braunschweig für unzulässig erklärt, lebt die Debatte um die Einrichtung eines Bordells an der Berliner Straße wieder auf,, die Anwohner fühlen sich im Stich gelassen.
Und vergessen wir nicht: Prostitution findet selten freiwillig statt und steht oft in Verbindung mit Menschenhandel, Gewalt- Clan- und Rauschgiftkriminalität. Der damit einhergehenden Kriminalität wird Vorschub geleistet.
Wir erinnern uns beispielhaft an den in Braunschweig begonnen Zuhälterkrieg im Zuge der Verteilungskämpfe zur damaligen Ein Beleg dafür mit welchem Gewaltpotential in diesen Kreisen zu rechnen ist.
Ergreifen wir gemeinsam die Chance durch einen Bebauungsplan Prostitution in unserer Stadt einzudämmen. Wir sind es den Bürgern schuldig!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!