Meine neue Bestellungsperiode beginnt am 01. April 2023 und endet am 31. März 2025. Bereits seit 01. April 2017 übe ich dieses Amt jetzt aus, eine neue Bestellung durch die Stadt Braunschweig ist immer nach zwei Jahren erforderlich.
Ich freue mich über das entgegengebrachte Vertrauen.