Waffenrecht und Sportstättenlärm mit MdB Carsten Müller
Waffenrecht und Sportstättenlärm-gut besuchte Veranstaltung zum richtigen
Zeitpunkt-in Kooperation mit dem Schützenverein Querum von 1874 e. V.
Am Freitag, 19.05.2017, fand in den Räumen des Schützenverein Querum von 1874
e. V. in Querum die mit 35 Gästen gut besuchte Vortrags- und Diskussionsveranstaltung statt.
Nach der Begrüßung und einleitenden Worten vor den Gästen, unter diesen Bezirksratsmitglieder, Ratsherren und Landtagskandidaten, sowie Sportschützen und Jäger, durch den Ortsverbandsvorsitzenden Thorsten Wendt erläuterte Vereinspräsident Jürgen Wendt, dass der Verein baulich schalldämmende Maßnahmen zeitnah umsetzen will, man will so Beschwerdeführern wegen Schießlärm entgegenkommen.
MdB Carsten Müller referierte über die Änderungen des Waffengesetzes die am Vortage im Bundestag diskutiert und beschlossen wurden. Er verurteilte vorab, dass Sportschützen und Schützenvereine häufig unter Generalverdacht gestellt würden, man suggeriere, dass sie eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung seien.
Doch gerade in Schützenvereinen würden Sportschützen bereits beim Einstieg in den Schießsport den verantwortungsbewussten Umgang mit der Waffe lernen. Carsten Müller führte aus, dass das Waffengesetz an die technische Entwicklung angepasst werden musste. Per Gesetz erfolgten Änderungen bzw. Anpassungen im Bereich der Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen. Insbesondere zu diesem Thema wurde seitens der anwesenden Gäste und dem Referenten lebhaft aber sachlich diskutiert. Carsten Müller wies darauf hin, dass per Gesetz ein Bestandsschutz für Waffenbesitzer geschaffen wurde. Jeder darf seine jetzigen Schränke behalten und auch weiter nutzen. Als besonders wichtigen Punkt im Rahmen des Vortrages erläuterte Carsten Müller, dass ein fahrlässiger Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften für Munition durch die Neuregelung nicht plötzlich strafbar werde. Die CDU/CSU habe dies mit einem Änderungsantrag verhindert. Im Zusammenhang mit der Erteilung einer Waffenbesitzerlaubnis sei in der Vergangenheit auch über eine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz
diskutiert worden, zuletzt insbesondere aufgrund mehrerer Vorfälle mit sogenannten Reichsbürgern. Die CDU/CSU habe sich klar gegen eine solche Regelanfrage, die alle Jäger, Schützen und Sammler unter einen ungerechtfertigten Generalverdacht gestellt hätte, ausgesprochen. Um dennoch künftig sicherzustellen, dass Extremisten nicht legal in Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen sind, wird künftig bereits ein Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen Waffenregister gespeichert.
Als Fazit seiner weitergehenden Ausführungen zum Themenfeld betonte Carsten Müller, dass CDU/CSU um die Rechtschaffenheit und Gesetzestreue der Besitzer
legaler Waffen wissen aber gleichzeitig gegen den illegalen Waffenbesitz bekämpfen.